Vorsicht beim "Handy am Steuer" - wer das Mobiltelefon beim Fahren regelmäßig in die Hand nimmt, riskiert damit, dass er eine MPU machen muss. Zur MPU sollte es nicht kommen!
Der 55. Verkehrsgerichtstag hat sich im Januar 2017 in Goslar mit der "Unfallursache Smartphone" beschäftigt. Grundsätzlich gilt: Wer beim Autofahren das Smartphone benutzt muss mit einem Punkt in Flensburg (bei 8 Punkten erfolgt die MPU) als auch mit einem Bußgeld rechnen.
Die Nutzung des Smartphones (oder Telefons) im Straßenverkehr ist verantwortungslos, da einer Verkehrssituation nicht mehr genügend Aufmerksamkeit entgegengebracht werden kann. Wer dies regelmäßig tut, muss sich fragen lassen, ob er das für den Führerschein nötige Verantwortungsbewusstsein besitzt.
Die Arbeitsgruppe des Verkehrsgerichtstages schreibt zu diesem Thema in ihrem Abschlussbericht: "Die Gefahren durch die Missachtung des „Handyverbots“ sind unverändert ein in der Gesellschaft unterschätztes Problem. Der Arbeitskreis ist der Auffassung, dass eine gesellschaftliche Ächtung der Nutzung von elektronischen Geräten während des Fahrens erreicht werden muss. Dazu ist eine Kombination von psychologischen, edukativen, technischen und rechtlichen Maßnahmen notwendig."
Aus Sicht der Arbeitsgruppe fehlen in Deutschland bisher aussagekräftige Zahlen dazu, in welchem Umfang die Nutzung von Smartphones (und auch anderen technischen Geräten) bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu Unfällen führt. Der Arbeitskreis empfiehlt aus diesem Grunde, eine so genannte vertiefte "In-Depth-Unfallstudie" in Auftrag zu geben.
Folgende edukative Maßnahmen werden zudem von der Arbeitsgruppe des Verkehrgerichtstages empfohlen:
In einer MPU müssen Sie mit folgenden Fragen zum Thema "Mobiles Telefonieren" rechnen: